Die Bayerische Landesstiftung, die ihre Gründung der Vereinigung der Bayerischen Staatsbank mit der Vereinsbank verdankt, besteht seit 1972. Bayern war bereits damals Vorreiter bei der Privatisierung wobei der Verkaufserlös nicht einfach dem Staatshaushalt zugeschlagen sondern weit vorausschauend ein eigenständiges, dauerhaftes und flexibles Förderinstrument geschaffen wurde. Als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts verfolgt sie gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet.
Seit der Gründung der Stiftung wurden im kulturellen und sozialen Bereich für über 12.700 Projekte Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von rund 694 Millionen Euro bewilligt. Dabei geht die Bandbreite der Förderung von wenigen Tausend Euro bis zu Maßnahmen, die mit mehreren Hunderttausend Euro oder in Ausnahmefällen auch mit einem Millionenbetrag gefördert werden.
Im sozialen Bereich werden bedeutende Bauprojekte vor allem in der Alten- und Behindertenhilfe gefördert. Dazu gehören modellhafte Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen genauso wie heilpädagogische Tagesstätten oder Werkstätten für Behinderte. Aber auch herausragende Bauprojekte der Kinder- und Jugendhilfe können von der Bayerischen Landesstiftung mit Investitionskostenzuschüssen unterstützt werden.
Der Schwerpunkt der Fördertätigkeit liegt im kulturellen Bereich bei Baumaßnahmen zur Instandsetzung von bedeutenden Bau- und Kunstdenkmälern in Bayern. Dazu gehören vor allem Kirchen, Klosteranlagen, Schlösser, Burgen, historische Rathäuser und ähnliche Baudenkmäler. Auch die Förderung von überregional bedeutsamen nichtstaatlichen Museen gehört zur Förderpalette der Bayerischen Landesstiftung.
Unterstützen Sie die Bayerische Landesstiftung mit Spenden oder Zustiftungen um dazu beizutragen,
den Freistaat Bayern als lebendigen Kultur- und Sozialstaat sichtbar zu machen.
Der „Alte Hof“ in München,
Sitz der Bayerischen Landesstiftung